Zum Auftakt des Neocom-Kongresses für den Multichannel-Handel fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) einen schnellen und flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland.
Zum Auftakt des Neocom-Kongresses für den Multichannel-Handel fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) einen schnellen und flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland.
Am 05.04.2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung am 26.06.2017 vertrat der HDE die Position der Händler vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie und nahm zu dem Entwurf offiziell Stellung.
Vor der Beratung zur dritten Änderung des Telemediengesetzes im Bundesrat am Freitag macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf Unklarheiten im Gesetzentwurf aufmerksam: „Für eine effektive Einbindung und Nutzung von WLAN ist ein einfacher und somit unverschlüsselter Zugang von zentraler Bedeutung.
Vor dem morgigen Treffen der G20-Digitaliminister in Düsseldorf fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Politik dazu auf, die Breitbandversorgung flächendeckend und schnell auszubauen sowie international faire Wettbewerbsbedingungen für Händler aller Vertriebskanäle sicherzustellen.
Damit der Einzelhandel das volle Potential der Digitalisierung nutzen kann, muss die Politik flächendeckend schnelles Internet bereitstellen und mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter ermöglichen.
Zum Start der CeBIT in Hannover zeigt sich der Einzelhandel mit der Schnelligkeit der Internetanschlüsse in Deutschland unzufrieden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 23. Februar 2017 einen Referentenentwurf zur dritten Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Der HDE beteiligte sich an der bis zum 9. März 2017 laufenden Verbändeanhörung und kommentierte die einzelnen Regelungsvorschläge.
Der HDE rechnet mit einem Umsatzplus im Weihnachtsgeschäft des Einzelhandels von drei Prozent zum Vorjahr. Auch die Jahresprognose wird auf +3,2 Prozent eröht.
Gemeinsam mit führenden Handelsunternehmen wirbt der HDE bei seinen Mitgliedern für eine hohe Beteiligung an der Europawahl.
2019 werden die Erlöse im Onlinehandel nach HDE-Prognose um rund neun Prozent auf 58,5 Milliarden Euro steigen.
Die Europäische Kommission hatte am 2. Mai 2017 einen Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für Auskunftsersuchen der Kommission an Unternehmen und Unternehmensvereinigungen vorgelegt.
Die Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung ist ab dem 3. Dezember 2018 direkt anwendbar und für Händler bindend.
Anlässlich der bevorstehenden 967. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2018 haben sich der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft in Bezug auf die Richtlinienvorschläge zur Besteuerung der „digitalen Wirtschaft“ an die Steuerabteilungsleiter der Landesfinanzministerien gewandt.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Vorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
Während des März-Plenums wurde vom Europäischen Parlament in Straßburg eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste angenommen.
Während die Trilog-Verhandlungen zur Richtlinie über digitale Inhalte bereits in vollem Gange sind, hat der IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlamentes (Binnenmarkt & Verbraucherschutz) am 22. Februar 2018 den Bericht von Pascal Arimont (EVP, BE) über die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels angenommen (Text liegt noch nicht vor).
Nach wie vor kritisch sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die gestern vom EU-Parlament in Straßburg angenommene Geoblocking-Verordnung.
Die EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking wurde am 6. Februar 2018 im Europäischen Parlament in Straßburg mit 557 zu 89 Stimmen bei 33 Enthaltungen angenommen. Die abschließende Annahme durch die Minister der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache.
Am 18. Januar 2018 hat die EU-Kommission zwei weitere Richtlinienentwürfe zur Reform der europäischen Mehrwertsteuer vorgestellt. Damit werden zum einen die derzeitigen Restriktionen für die Anwendung ermäßigter Steuersätze gelockert und zum anderen ausgeweitete Mehwertsteuerausnahmen und administrative Erleichterungen für KMU eingeführt.
Anlässlich des in diesen Tagen laufenden Weltwirtschaftsforums in Davos betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die große Bedeutung eines harmonisierten internationalen Rechtsrahmens für einen vielfältigen E-Commerce.
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