Mit Blick auf die laufenden Sondierungsgespräche für eine Jamaika-Koalition setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) beim Umgang mit Online-Plattformen und Internet-Marktplätzen für mehr Wettbewerbsfairness ein.
Mit Blick auf die laufenden Sondierungsgespräche für eine Jamaika-Koalition setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) beim Umgang mit Online-Plattformen und Internet-Marktplätzen für mehr Wettbewerbsfairness ein.
Produkte, die von Verkäufern außerhalb der EU direkt an Verbraucher in der EU verkauft werden, entsprechen oft nicht den im europäischen Binnenmarkt geltenden Sicherheitsstandards. Schon derzeit bestehen daher nicht nur Lücken im Verbraucherschutz, sondern auch erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der im europäischen Binnenmarkt ansässigen Händler.
In einer neuen Bekanntmachung der Kommission zur Marktüberwachung von online verkauften Produkten wird unter Punkt 3.2 ausführlich zur Rolle von Fulfillment-Centern (FFC) Stellung genommen.
Zunehmend kommen in Deutschland unsichere Produkte auf den Markt, die von Händlern außerhalb der EU an Verbraucher verkauft werden. Der Verkauf findet oft über Internetplattformen statt, die Abwicklung des Verkaufs erfolgt teilweise über in der EU ansässige Lager, sogenannte Fulfillment-Center (FCC).
Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass pauschale Plattformverbote grundsätzlich nicht vom Hersteller gerechtfertigt werden können, wenn der Hersteller gleichzeitig seine Produkte direkt über die (verbotene) Plattform vertreibt. Dies ist das wesentliche Ergebnis eines Gesprächs des HDE mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission.
Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die Ankündigung der Länderfinanzminister bei ihrem Treffen Ende vergangener Woche, entschlossen gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel vorzugehen.
„Lokal UND digital?!“ Mit dieser Frage eröffnete Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland, die Veranstaltung „Lokal und digital – Chancen und Potenziale für den Einzelhandel“, die am Abend des 29. März 2017 im Haus der Commerzbank großen Anklang fand.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der Veröffentlichung des Weißbuches Digitale Plattformen durch das Bundeswirtschaftsministerium zum Start der CeBIT einen wichtigen Schritt hin zur Anerkennung der wachsenden Bedeutung von Marktplätzen für den Online-Handel.
Der HDE hat ein Positionspapier zur Sicherheit von Produkten vorgelegt, die von außerhalb der EU an Verbraucher verkauft werden. Zunehmend kommen in Deutschland unsichere Produkte auf den Markt, die von Händlern außerhalb der EU an Verbraucher verkauft werden.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth machte bei einem Vortrag auf dem Deutschen Handelskongress heute in Berlin deutlich, dass die Digitalisierung die Kundenansprüche enorm verändert.
Zur Eröffnung der Neocom – dem Kongress für den Multichannelhandel - in Bonn machte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp die großen Chancen, die für den Handel im Einsatz von künstlicher Intelligenz liegen, deutlich:
Eine Einigung der geplanten e-Privacy Verordnung konnte nicht erreicht werden. Europa diskutiert seit 2017 über die veraltete e-Privacy Verordnung von 2002.
Ein Kommentar von Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer
Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die heutige Einigung im Kabinett zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch nach dem Lauterkeitsrecht bekämpft werden soll.
In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) eine schnelle Einigung des Bundeswirtschaftsministeriums mit den Ministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Inneren, für Bau und Heimat um den Abmahnmissbrauch einzudämmen.
Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE), dass trotz zwischenzeitlich anderer Pläne die E-Privacy-Verordnung nun doch noch nicht im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten verhandelt werden soll.
Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die mittelständischen Händler in Deutschland bislang rund 630 Millionen Euro gekostet. Das zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage. Besonders teuer ist dabei demnach die Umsetzung der vorgesehenen Informationspflichten.
Am 8. Juni 2018 sollen im Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ Festlegungen hinsichtlich der Positionierung der Mitgliedsstaaten zum aktuellen Entwurf einer neuen ePrivacy-Verordnung (ePV) getroffen werden. Anschließend an den offenen Brief, den ein breites Bündnis von Verbänden nahezu textgleich an die Minister des Europäischen Rates für Telekommunikation gerichtet hat, haben der HDE und 14 weitere Wirtschaftsverbände ihre Unterstützung für die dort geäußerten Positionen zum Ausdruck gebracht.
Vor dem Hintergrund der am Freitag in Kraft tretenden neuen Vorgaben zum Datenschutz weist der HDE auf die verbleibende Rechtsunsicherheit in der praktischen Umsetzung hin.
Am 25.5.2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Sie ist dann in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbares Recht und muss auch von Händlern berücksichtigt werden. Gleichzeitig tritt auch ein vollständig neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft, mit dem nationale Spielräume ausgefüllt und notwendige Konkretisierungen der Verordnung vorgenommen werden.
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